Was ändert sich 2024 bei Verpackungen in Österreich?

Was ändert sich 2024 bei Verpackungen in Österreich?

Das Jahr 2024 bringt einige Veränderungen für die Verpackungsbranche in Österreich mit sich, wobei der Fokus auf nachhaltigen Lösungen und Förderung der Kreislaufwirtschaft liegt. Mit 1.1.2024 trat im österreichischen Handel stufenweise die verbindliche Mehrwegquote in Kraft, ab Juli dieses Jahres sind „Tethered Caps“ verpflichtend und die Vorbereitungen für die Einführung des Einweg-Pfandsystems ab 1.1.2025 laufen ebenfalls auf Hochtouren.

Mehrwegangebotspflicht im österreichischen Handel: Alternativen fördern

 
Um den Einsatz von Einwegverpackungen zu reduzieren, gilt im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel seit 1. Jänner ein verbindliches Mehrwegangebot bei Getränken. Das bedeutet, dass der Handel dazu verpflichtet ist, seinen Kunden alternative Mehrwegverpackungen für bestimmte Produktkategorien anzubieten.

Was bedeutet „Mehrweg“?
Mehrweg-Getränkeverpackungen sind so konzipiert, dass sie während ihrer Lebensdauer mehrere Kreisläufe ermöglichen und wiederbefüllt bzw. wiederverwendet werden können. Sie müssen mindestens 12 Umläufe durchlaufen, bevor sie entsorgt bzw. recycelt werden.

Das aktuelle Abfallwirtschaftsgesetz regelt die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen: „Ziel ist es, die Mehrwegquote der insgesamt in Österreich in Verkehr gesetzten Getränke in Regelgebinden bis 2025 auf zumindest 25% und bis 2030 auf zumindest 30% zu erhöhen.“ Dazu zählen die Getränkekategorien Bier, Wasser, Säfte, alkoholfreie Erfrischungsgetränke sowie Milch. (vgl. RIS – Abfallwirtschaftsgesetz 2002 § 14b)

Die Mehrwegquote gilt für den Lebensmitteleinzelhandel mit Verkaufsflächen über 400 m2 und Onlineshops, aber nicht für den Großhandel, Baumärkte, Drogeriemärkte oder Tankstellenshops.

Fristen für die Mehrwegquote:
>> Ab 1. Jänner 2024: mindestens 35% der Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten

>> Ab 1. Jänner 2025: mindestens 90% der Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten

>> Ab 1. Jänner 2026: alle Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten

Weitere Details können im Abfallwirtschaftsgesetz nachgelesen werden oder bei GS1 Austria.

„Die Änderungen in der Verpackungsbranche in den kommenden Jahren sind maßgeblich für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft in Österreich.”

Sandra Pechac, Geschäftsführerin der Plattform Verpackung mit Zukunft
Tethered Caps werden ab Juli 2024 Pflicht

 
Was sind „Tethered Caps“?
Bei sogenannten Tethered Caps handelt es sich übersetzt um Deckel, die fest mit der Flasche verbunden sind. Sie sollen das Littering von Einwegplastikverschlüssen reduzieren, da einzelne Verpackungsteile nicht mehr achtlos in der Umwelt weggeworfen werden. Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt werden, dass mehr wertvolle Kunststoffe zurück in den Recyclingkreislauf geführt werden.

Ab Juli 2024 werden Tethered Caps in Österreich verpflichtend – laut EU-Richtlinie müssen alle Verschlüsse mit Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu 3 Litern fest verbunden bleiben. Für Verbraucher:innen bedeutet diese Umstellung eine gewisse Anpassung in der Handhabung mit solchen Getränkeverpackungen. Für Hersteller heißt es, das Verpackungsdesign anzupassen und Produktionsprozesse umzustellen. Manche Hersteller haben diese Änderungen bereits umgesetzt – in den Supermarktregalen findet man diese Verschlüsse bereits bei einigen Verpackungen.

 

Vorbereitungen auf das Einweg-Pfandsystem ab 1.1.2025

 
Ab dem Jahr 2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Rückgabe und Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien zu fördern um hochwertiges Recycling sowie eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.

Das Pfandsystem erstreckt sich auf PET-Flaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter, ausgenommen sind dabei etwa Milchverpackungen und Getränkekartons. Konsument:innen werden beim Kauf eines Produkts einen Pfandbetrag von 25 Cent entrichten, den sie bei der Rückgabe der leeren Verpackung an ausgewiesenen Sammelstellen zurückbekommen. Die Getränkeverpackungen sollen dort zurückgegeben werden können, wo sie gekauft werden, dürfen aber nicht zerdrückt sein.

Das Pfandsystem stellt Industrie und Handel vor einige logistische Herausforderungen sowie Investitionen in Personal und Umbau, um das Rücknahmesystem erfolgreich umzusetzen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Einwegpfand gibt es hier.

 
All diese Maßnahmen markieren einen bedeutsamen Schritt für die österreichische Verpackungsbranche hin zu mehr nachhaltigen Lösungen. Konsument:innen und Unternehmen werden gleichermaßen gefordert, sich auf diese Veränderungen einzustellen, um gemeinsam einen Beitrag zur Reduzierung von Abfall und zur Förderung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu leisten.