Warum eine neue Verpackungsverordnung?
Die Menge an Verpackungsabfällen ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Laut der Europäischen Kommission entstehen in der EU jedes Jahr mehr als 80 Millionen Tonnen Verpackungsmüll – ein Problem für die Umwelt und die Wirtschaft. Die PPWR verfolgt das Ziel, Überverpackungen zu vermeiden, die Recyclingquote zu erhöhen und eine Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern. Bis 2030 sollen daher alle Verpackungen in der EU wiederverwendbar oder recycelbar sein. Damit leistet die Verordnung einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele der EU und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft.
Die wichtigsten Eckpunkte der PPWR
Vermeidung von Verpackungsabfällen
Ein zentrales Ziel der neuen Verordnung ist es, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren. Hersteller sind gemäß der Verordnung verpflichtet, ihre Verpackung so zu gestalten, dass der Verbrauch von Materialien minimiert wird. Unnötige oder nicht wiederverwertbare Verpackungen sollen vermieden werden. Des Weiteren gibt es Recyclingziele: Schon im Jahr 2025 sollen 65% aller Verpackungsabfälle recycelt werden, bis 2030 sollen es 70% sein. Während in Österreich Glas, Metall und Papier die jeweiligen Recyclingziele in ihrem Bereich bereits erreichen, gibt es bei Kunststoff noch Aufholbedarf.
Wiederverwendbarkeit von Verpackungen
Die Förderung von Mehrwegverpackungen ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der PPWR. Die Verordnung sieht verbindliche Quoten für wiederverwendbare Verpackungen in der Gastronomie oder bei Transport-Verpackungen wie z.B. im Online-Handel sowie in der industriellen Logistik vor.
Verbesserung der Recyclingfähigkeit
Bis 2030 müssen alle Verpackungen eine Recyclingfähigkeit von mindestens 70% aufweisen. Verpackungen, die bezogen auf ihr Gewicht unter 70% recyclebar sind, werden als nicht recyclingfähig eingestuft und dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Konsument:innen erhalten durch klarere und verbindliche Kennzeichnungen bessere Informationen über Recyclingmöglichkeiten und die richtige Entsorgung von Verpackungen.
Mindestanteile an recyceltem Material
Um den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern, schreibt die PPWR Mindestanteile für Kunststoffverpackungen vor. Je nach Produktkategorie sollen Kunststoffverpackungen bis 2030 zwischen 10% und 35% recyceltes Material enthalten, ab dem Jahr 2040 steigt der Einsatz von Recyclingmaterial auf zwischen 25% und 65%. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Verpackungen für medizinische Produkte.
Verbote von Einwegverpackungen
In der PPWR ist darüber hinaus ein Verbot für Einwegplastikverpackungen für unbehandeltes Obst und Gemüse vorgesehen. Und auch Verpackungen in der Gastronomie müssen für den Vor-Ort-Konsum durch Mehrweglösungen ersetzt werden, um den Einsatz von Einwegprodukten zu reduzieren.
„Ein komplettes Verbot von bestimmten Verpackungen ist nicht immer die nachhaltigste Entscheidung. Dort wo es sinnvoll ist, unterstützen wir die Reduktion. Die optimale Verpackung bringt aber auch viele Vorteile, beispielsweise um Lebensmittelverschwendung vorzubeugen.”
Was bedeutet das für Unternehmen und Konsumenten?
Für Unternehmen bringt die PPWR tiefgreifende Änderungen, aber auch Chancen: Sie müssen ihre Verpackungsprozesse überdenken, innovative Lösungen entwickeln und sich auf neue Marktanforderungen einstellen. Konsumenten werden in Zukunft mehr wiederverwendbare Verpackungen nutzen können und von der verbesserten Recyclingfähigkeit der Verpackung profitieren. Auch die Reduktion von Überverpackungen sorgt für weniger Müll im Alltag und beim Einkaufen.
Sandra Pechac, Geschäftsführerin der Plattform Verpackung mit Zukunft, ergänzt hierzu:
„Die neue EU-Verpackungsverordnung ist eine Chance für die Kreislaufwirtschaft, stellt Unternehmen jedoch gleichzeitig vor große Herausforderungen. Ein Verbot von bestimmten Verpackungen ist mit Vorsicht zu betrachten. Beispielsweise könnten im Handel Schwierigkeiten mit der Haltbarkeit von Obst und Gemüse auftreten. Insbesondere Kunststoff bietet viele Vorteile, um den Verderb zu reduzieren. Außerdem entfällt bei Lebensmitteln nur ein geringer Teil des CO2-Fußabdrucks auf die Verpackung. Dort wo es sinnvoll ist, unterstützen wir die Reduktion von Verpackungen, aber ein generelles Verbot ist nicht immer die nachhaltigste Entscheidung.“
Insgesamt ist die PPWR eine gute Möglichkeit, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung weiter voranzutreiben und Österreich von einer linearen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft zu führen. Gemeinsam können wir Verpackungslösungen entwickeln, die nicht nur der Umwelt, sondern auch der Wirtschaft und den Konsumenten zugutekommen. Die Plattform Verpackung mit Zukunft wird diesen Prozess durch die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungsketteweiterhin aktiv begleiten und unterstützen.
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