PPWR: Ab 12. August 2026 beginnt die Umsetzung

PPWR: Ab 12. August 2026 beginnt die Umsetzung

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Oft wird dabei vor allem auf die Ziele für 2030 verwiesen. Doch wer glaubt, bis dahin noch Zeit zu haben, irrt. Denn bereits ab August 2026 treten erste verbindliche Anforderungen in Kraft, die Unternehmen betreffen.

Für Konsument:innen werden die Änderungen zunächst kaum sichtbar sein. Für Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben, markiert der 12. August jedoch den Beginn einer schrittweisen Transformation. Die PPWR führt neue Verantwortlichkeiten ein und verlangt, dass Verpackungen künftig systematisch auf ihre Konformität geprüft und dokumentiert werden.

 

Die PPWR startet, und sie kommt schrittweise.

Mit der PPWR verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungen europaweit nachhaltiger zu gestalten. Dabei werden die Anforderungen stufenweise eingeführt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen erst kurz vor 2030 aktiv werden sollten. Vielmehr baut jede weitere Verpflichtung auf den Maßnahmen auf, die bereits jetzt umgesetzt werden müssen.

 

Diese Anforderungen gelten bereits ab August 2026:

 

Unternehmen müssen die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen

Ab dem 12. August 2026 sind Unternehmen verpflichtet, nachzuweisen, dass ihre Verpackungen den bereits geltenden Anforderungen der PPWR entsprechen.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens,
  • die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung sowie
  • die Erstellung und Bereithaltung der technischen Dokumentation.

Auch Importeure und Vertreiber erhalten neue Prüf- und Sorgfaltspflichten. Sie müssen sicherstellen, dass nur konforme Verpackungen in Verkehr gebracht bzw. vertrieben werden.

Neue Anforderungen an Stoffe in Verpackungen

Erstmals gelten auch verbindliche Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Ziel ist es, problematische Stoffe weiter zu reduzieren und den Gesundheits- sowie Umweltschutz zu stärken.

Diese Anforderungen müssen bereits bei der Entwicklung und Herstellung von Verpackungen berücksichtigt werden.

Mehrweg- und Refill-Systeme werden verbindlich geregelt

Die PPWR definiert erstmals europaweit Anforderungen an Mehrweg- und Wiederbefüllungssysteme. Unternehmen, die solche Systeme anbieten oder neu einführen möchten, müssen diese Vorgaben bereits ab August 2026 erfüllen.

Damit wird ein wichtiger Grundstein für den weiteren Ausbau von Mehrweg- und Refill-Lösungen gelegt.

Auch Kaffeekapseln und Teebeutel werden neu erfasst

Ab August 2026 gelten auch Kaffeekapseln, Kaffeepads und Teebeutel ausdrücklich als Verpackungen im Sinne der PPWR. Sie werden damit Teil der erweiterten Herstellerverantwortung und müssen künftig entsprechend in Sammel- und Verwertungssysteme eingebunden werden.

Eine Dame im Supermarkt sieht ins Regal und hält einen roten Einkaufskorb

 

Was bedeutet das für Konsument:innen?

Im Supermarktregal wird sich zunächst nur wenig verändern. Viele sichtbare Maßnahmen, wie zum Beispiel neue Kennzeichnungen oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, folgen erst in den nächsten Jahren.

Die Weichen dafür werden jedoch bereits jetzt gestellt. Unternehmen beginnen, ihre Verpackungen an die neuen Anforderungen anzupassen, Prozesse zu überprüfen und sich auf die nächsten Umsetzungsschritte vorzubereiten.


2030 beginnt nicht erst 2030

Viele der bekanntesten PPWR-Vorgaben, beispielsweise zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen oder zu Wiederverwendungszielen, treten erst ab 2030 in Kraft. Gerade deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigenen Verpackungen und Prozesse auf ihre Zukunftsfähigkeit zu prüfen.

Die Entwicklung neuer Verpackungslösungen, Materialumstellungen oder Anpassungen entlang der Lieferkette benötigen Zeit. Unternehmen, die erst kurz vor den nächsten Stichtagen reagieren, riskieren unnötigen Zeitdruck und höhere Umstellungskosten.

 

Unser Fazit

Der 12. August 2026 ist der Startschuss für die Umsetzung der PPWR.

Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich intensiv mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und die nächsten Schritte zu planen. Denn die PPWR verfolgt einen klaren Fahrplan bis 2030 und darüber hinaus. Wer frühzeitig handelt, schafft Planungssicherheit und kann die Transformation aktiv mitgestalten.

Für Konsument:innen zeigt die neue Verordnung vor allem eines: Die Verpackungen der Zukunft entstehen nicht erst in einigen Jahren. Ihre Entwicklung beginnt bereits heute.

 

PPWR: Die wichtigsten Meilensteine im Überblick