2026 als Wendepunkt für Verpackung, Recycling und Transparenz
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12. August 2026 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und Verpackungen von Anfang an kreislauffähig zu gestalten.
Künftig müssen Verpackungen so entworfen sein, dass sie technisch und wirtschaftlich recycelbar sind. Überdimensionierte oder rein marketinggetriebene Verpackungen geraten zunehmend unter Druck. Gleichzeitig fördert die PPWR den Einsatz von Rezyklaten und – insbesondere im B2B-Bereich – wiederverwendbare Verpackungslösungen. Auch die Kennzeichnung wird vereinheitlicht, um Konsument:innen eine korrekte Entsorgung zu erleichtern.
Für Hersteller, Markeninhaber, Importeure und Händler bedeutet das eine umfassende Überprüfung bestehender Verpackungen. Materialwahl, Design und Lieferketten müssen rechtzeitig angepasst werden, um die neuen Anforderungen ab 2026 zu erfüllen.
Pfand- und Sammelsysteme: Konsolidierung statt Neustart
Während die PPWR einen strukturellen Neuanfang darstellt, geht es bei Pfand- und Sammelsystemen 2026 vor allem um Stabilisierung und Weiterentwicklung. Das österreichische Einwegpfandsystem für PET-Getränkeflaschen und Metalldosen, das 2025 gestartet ist, soll weiter etabliert werden. Ziel sind hohe Rücklaufquoten, effiziente Rücknahmeprozesse im Handel und eine breite Akzeptanz bei den Konsument:innen.
Parallel dazu werden die bestehenden Sammelsysteme für Verpackungen weiter optimiert. Die gemeinsame Sammlung bestimmter Kunststoff- und Metallverpackungen erleichtert die richtige Trennung und verbessert die Qualität der recycelten Materialien. Davon profitieren nicht nur Konsument:innen, sondern auch die Industrie, die auf hochwertige Sekundärrohstoffe angewiesen ist.
Steigende Berichtspflichten und erweiterte Herstellerverantwortung
Mit den neuen europäischen Vorgaben nehmen ab 2026 auch die Berichtspflichten deutlich zu. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen detaillierter als bisher dokumentieren, welche Materialien sie verwenden, in welchen Mengen diese auf den Markt kommen und wie recyclingfähig die Verpackungen sind. Auch der Nachweis über eingesetzte Rezyklatanteile gewinnt an Bedeutung.
Diese Anforderungen sind Teil der erweiterten Herstellerverantwortung und betreffen grundsätzlich alle Marktteilnehmer, vom kleinen Importeur bis zum internationalen Konzern. Für viele Unternehmen bedeutet das, interne Datenflüsse neu zu strukturieren und digitale Reporting-Systeme aufzubauen oder zu erweitern.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz: Mehr Transparenz im Regal
Neben Umwelt- und Kreislaufwirtschaftsthemen rückt 2026 auch der Konsumentenschutz stärker in den Fokus. Mit dem geplanten Anti-Mogelpackungs-Gesetz will Österreich gegen sogenannte „Shrinkflation“ vorgehen, also gegen Produkte, deren Inhalt reduziert wird, ohne dass der Preis entsprechend sinkt.
Künftig sollen größere Lebensmittel- und Drogeriehändler solche Produkte klar kennzeichnen, wenn sie mit weniger Inhalt bei gleichbleibender oder ähnlicher Verpackung angeboten werden. Die Information muss gut sichtbar erfolgen und für einen bestimmten Zeitraum im Geschäft angebracht bleiben. Kleinere Betriebe sind von den strengeren Vorgaben teilweise ausgenommen.
Ziel des Gesetzes ist es, versteckte Preiserhöhungen sichtbar zu machen und Konsument:innen eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Die Verantwortung liegt dabei beim Handel, da dieser den direkten Kundenkontakt hat. (vgl. Anti-Mogelpackungs-Gesetz)
Fazit
2026 ist kein Jahr einzelner Anpassungen, sondern ein umfassender Systemwechsel. Nachhaltigere Verpackungen, funktionierende Rücknahme- und Sammelsysteme, deutlich höhere Transparenzanforderungen und stärkere Konsumentenschutzmaßnahmen greifen ineinander. Für Unternehmen bedeutet das, frühzeitig zu planen und bestehende Prozesse zu hinterfragen. Für Konsument:innen bringt es mehr Klarheit, bessere Vergleichbarkeit und einen weiteren Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft.
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